Um gesundheitliche Risiken durch Luftschadstoffe für die Bevölkerung bei kurzfristigen Konzentrationsspitzen auszuschließen, wurden vom Gesetzgeber Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Schwellenwerte gelten nach der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon. Bei einer Überschreitung der Schwellenwerte ist die Bevölkerung zeitnah zu informieren.
Der Informationsschwellenwert für Ozon von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Stundenmittel dient dem Schutz der Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen. Ozonempfindlichen Personen und Kindern wird empfohlen ungewohnte körperliche Anstrengungen und sportliche Ausdauerleistungen im Freien zu vermeiden. Der Alarmschwellenwert für Ozon von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter im Stundenmittel gilt für die Gesamtbevölkerung.
Die gemessenen Spitzenwerte von Ozon sind seit den 1990er-Jahren deutlich zurückgegangen. Ozon-Konzentrationen über der Informationsschwelle werden in Baden-Württemberg nur noch selten bis gar nicht mehr erreicht.
Die aktuell gemessenen Ozonkonzentrationen an den Messstellen in Baden-Württemberg stehen zeitnah auf der LUBW-Internetseite bzw. in der App „Meine Umwelt“ bereit und können im Videotext des SWR abgerufen werden. Für den aktuellen Tag wird auf der LUBW-Internetseite am Vortrag eine Ozonprognose herausgegeben. Liegt die Ozonkonzentration über dem Informationsschwellenwert werden der SWR, lokale Rundfunksender und die Presse informiert.
Die Alarmschwellen für Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid wurden seit ihrer Einführung im Jahr 2002 nicht überschritten.