Klärschlamm Energiegewinnung

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Klärschlamm: Grundstoff zur Energiegewinnung

Klärschlämme sind ordnungsgemäß und schadlos für die Umwelt zu behandeln und zu entsorgen. Dabei entstehen Strom und Wärme, die manche Anlagen energieautark machen.

Klärschlämme enthalten Energie

Klärschlamm fällt bei der Abwasserbehandlung in Kläranlagen an und gehört zu Abfallart „Siedlungsabfälle“. Fast alle Haushalte und fast jeder Betrieb sind über die Kanalisation an eine der 859 (im Jahr 2023) Kläranlagen angeschlossen. Bei der Abwasserreinigung sind im Jahr 2023 rund 230.500 Tonnen kommunaler Klärschlamm (Trockenmasse) angefallen. Der meiste Klärschlamm wird zunächst direkt auf den Kläranlagen in großen Faulbehältern behandelt. Die entstehenden Faulgase enthalten Methan, welches dem Erdgas sehr ähnlich ist und meist direkt vor Ort zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird. Somit sind Kläranlagen teilweise unabhängig von externen Energiequellen. Nach der Faulung wurden 2023 landesweit 99,3 Prozent des Klärschlamms thermisch behandelt und somit ein zweites Mal zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt. Nur noch 0,3 Prozent des Klärschlamms wurden 2023 in der Landwirtschaft verwertet. Die restlichen 0,4 Prozent des Klärschlamms wurden einer sonstigen Entsorgung, zum Beispiel Kompostierung, Substratherstellung oder Zwischenlagerung, zugeführt.

Klärschlämme enthalten Schadstoffe aus dem Abwasser

Die landwirtschaftliche, gärtnerische und landschaftsbauliche Verwertung des Klärschlamms wurde aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes bereits fast vollständig beendet. Denn: Im Klärschlamm befinden sich Schadstoffe, die auf den Kläranlagen mit hohem technischen Aufwand aus dem Abwasser entfernt wurden. Das gereinigte Abwasser wird anschließend in Flüsse und Bäche eingeleitet. Bei einer bodenbezogenen Ausbringung des Klärschlamms würden diese Schadstoffe großflächig ausgebracht werden und könnten so in Böden, Grundwasser und letztlich sogar in Nahrungsmittel gelangen.

In der seit 2017 geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist der stufenweise Ausstieg aus der bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen gesetzlich verankert. Zunächst sind ab 2029 sehr große Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) davon betroffen. Darüber hinaus dürfen Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten ab dem Jahr 2032 nicht mehr bodenbezogen verwertet werden. Ab 2029 tritt zudem die Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm beziehungsweise aus den Klärschlammaschen in Kraft. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle Abwasserbehandlungsanlagen unabhängig von deren Ausbaugröße, sofern der Klärschlamm 20 Gramm oder mehr Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz (TS) enthält. Somit kann der kritische Rohstoff Phosphor zum Beispiel als Dünger im Kreislauf geführt werden, was die Abhängigkeit von Phosphor-Importen deutlich reduzieren soll.

Entsorgungssituation von kommunalem Klärschlamm in Baden-Württemberg

Aktuell werden kommunale Klärschlämme in Baden-Württemberg in zwei Monoverbrennungsanlagen, vier Zementwerken, einem Kohlekraftwerk, einer Papierfabrik und einer Klärschlammvergasungsanlage verbrannt beziehungsweise vergast. Außerdem werden 39 Prozent der Klärschlämme außerhalb von Baden-Württemberg verbrannt, unter anderem in einer Monoverbrennungsanlage in Neu-Ulm (Bayern). Und auch die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme erfolgt hauptsächlich auf Flächen in den angrenzenden Bundesländern.


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