Naturdenkmäler

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Naturdenkmäler – die kleinsten unter den geschützten Flächen

Ob Bäume oder Höhlen – Naturdenkmäler sind vielfältig und geschützt. Denn auch kleinflächige Strukturen leisten einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz.

Naturdenkmäler können nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen von bis zu 5 Hektar Größe sein (Flächenhaftes Naturdenkmal). Es kann sich also um alte, markante Bäume, die alle aus der eigenen Umgebung kennen, Felsen, Höhlen, Moore, Heiden oder ähnliches handeln. Der Schutzstatus von Naturdenkmälern ist vergleichbar mit Naturschutzgebieten. Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen, sind also verboten.

In Baden-Württemberg gibt es 14.386 Naturdenkmäler mit einer Fläche von fast 6500 Hektar. Durch Naturdenkmäler lassen sich naturräumlich sehr kleine Strukturen unter Schutz stellen. Dennoch können auch diese kleinen Strukturen verschiedensten Arten einen Lebensraum innerhalb von Siedlungsgebieten geben. In ihrer Gesamtheit können Naturdenkmäler ein Mosaik aus Ruhe- und Lebensstätten bilden, welches für viele Arten unersetzlich ist.


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