Werden Immissionsgrenzwerte von Luftschadstoffen überschritten, ist Handeln notwendig. Hierfür werden Luftreinhaltepläne erstellt, in denen unterschiedlichste Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung enthalten sind. In Baden-Württemberg sind für die Luftreinhaltepläne die Regierungspräsidien zuständig.
Vor Einführung einer Maßnahme muss deren positive Wirkung auf die Luftqualität untersucht und die Ergebnisse in Gutachten dargelegt werden. Die Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung der Pläne zu beteiligen.
Luftschadstoffe machen auch vor Landesgrenzen nicht Halt
Schadstoffe können in der Atmosphäre über weite Strecken transportiert werden. Die Luftschadstoffbelastung, denen Mensch und Umwelt ausgesetzt sind, wird deshalb nicht nur durch die Emissionen direkt vor Ort, sondern auch durch den Schadstoffausstoß in weiter entfernten Regionen beeinflusst. Baden-Württemberg hat mit den beiden Staaten Frankreich und der Schweiz zusammen eine Staatsgrenze. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftreinhaltung konzentriert sich auf die grenznahen Regionen wie das Oberrheingebiet und die Bodenseeregion. Hier wird angestrebt, sich gegenseitig über die Luftqualität und über im Rahmen der Luftreinhaltung getroffenen Maßnahmen zu unterrichten und somit gegenseitig Transparenz zu schaffen.