Artensterben stoppen

Inhaltsverzeichnis

Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Baden-Württemberg will Artensterben stoppen

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist essenziell. In Baden-Württemberg sind rund 50.000 Arten beschrieben. Stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten sollen vor dem Verschwinden bewahrt werden.

Kiebitz (Vanellus vanellus)© Ger Bosma/Wirestock Creators/stock.adobe.com
Kiebitz (Vanellus vanellus)
Feldhamster (Cricetus cricetus)© Florian/stock.adobe.com
Feldhamster (Cricetus cricetus)
Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides)© C. Wagner
Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides)
Moorfrosch (Rana arvalis)© B. Trapp
Moorfrosch (Rana arvalis)
Roter Apollofalter (Parnassius apollo)© M. Maier
Roter Apollofalter (Parnassius apollo)

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Aufgabe, einen Überblick zum „Gesundheitszustand“ der Artenvielfalt, sprich den Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, zu gewinnen. Die gesetzliche Grundlage ist § 39 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg.

Online-Tool unterstützt Überwachung und Dokumentation zum Zustand von Populationen

Seit Beginn des Arten- und Biotopschutzprogramms Baden-Württembergs (ASP) in den 1990er Jahren wurden 9.324 (Stand 15.04.2024) Populationen hochgradig gefährdeter Arten auf einer Fläche von rund 125.000 Hektar dokumentiert. Beachtlich ist, dass davon nur ein Fünftel der Fläche innerhalb von Naturschutzgebieten liegt. Dies verdeutlicht, dass seltene Arten auch außerhalb von Naturschutzgebieten vorkommen. Eine an das Vorkommen der Art angepasste Bewirtschaftung kann diese Populationen erhalten. Die Dokumentation von erfassten Arten erfolgt über das eigens dafür entwickelte Programm ASP-Online, in dem auch die Umsetzung spezieller Artenschutz-Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden eingetragen wird.

Gemeinsam für den Artenschutz

Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms Baden-Württembergs wird ermittelt, in welchem Zustand sich Populationen bestimmter Arten befinden, welche Veränderungen zu verzeichnen sind, warum die Art in ihrem Bestand gefährdet ist und wie ihr geholfen werden kann. Landesweit sind hierfür viele Akteure am Werk: Behörden aus Naturschutz und anderen Fachbereichen, Naturkundemuseen, Hochschulen, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie Artenexpertinnen und Artenexperten arbeiten eng zusammen. Nicht zuletzt tragen Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sowie Bewirtschaftende von Flächen wesentlich zur Umsetzung von Maßnahmen bei.

Lebensraumschutz ist Artenschutz

Der Schutz von Lebensräumen ist der Schlüssel zum Erfolg: Um Arten zu schützen, müssen Gebiete erhalten und neu entwickelt werden, in denen sie leben, sich zurückziehen oder in denen sie sich weiter in andere Gebiete ausbreiten können (Biotopverbund). Jede Art hat eigene Ansprüche an die Umwelt, um sich gut entwickeln zu können. Oft können durch verbesserte Bedingungen des Lebensraums für eine bestimmte Art, der sogenannten Schirm- oder Zielart (je nach Zielausrichtung der Schutzmaßnahme), auch andere Arten profitieren.

Schutzmaßnahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms zielen darauf ab, Lebensräume für stark gefährdete Arten sowohl in der Qualität zu verbessern als auch in ihrer Fläche zu vergrößern. Eine solche Maßnahme kann eine geänderte Bewirtschaftung sein, die zu weniger Umweltbelastungen, mehr Strukturvielfalt und zu einer geringeren Bewirtschaftungsintensität führt.

Grundlage des Artenschutzes

Die Grundlage des Artenschutzes sind Daten zu Artvorkommen und Lebensräumen. Naturschutzverbände, Hochschulen und sachkundige Bürgerinnen und Bürger helfen bei der Erfassung dieser Daten. So lässt sich erkennen, welche Art einen besonderen Schutz bedarf und besser gefördert werden müsste. Aus ihrem Wissen sind bereits 53 Buchbände zu 13 verschiedenen Artengruppen entstanden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die Biologie, Lebensweise, Verbreitung, Gefährdung und die möglichen Schutzmaßnahmen für die Arten in Baden-Württemberg erkundigen. Das jüngste Werk „Die Vögel Baden-Württembergs, Nicht-Singvögel 1.3“ erschien im Jahr 2021. Die Reihe bildet eine wichtige Informationsgrundlage für das Artenschutzprogramm des Landes. Die Erkenntnisse fließen auch in die Roten Listen ein und verweisen wiederum auf die Notwendigkeit von neuen Maßnahmen im Arten- und Biotopschutzprogramm.


Schaltfläche zum Vorwärtsblättern im Bericht