Noch bis zum Jahr 2018 wurde in Baden-Württemberg die maximal zulässige Anzahl an Tagen überschritten, an denen der Tagesmittelwert von Feinstaub PM10 mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) beträgt. In Stuttgart wurde in den Wintermonaten regelmäßig „Feinstaubalarm“ ausgerufen, um bei den für diese Monate typischen austauscharmen Witterungsbedingungen die damit einhergehenden erhöhten Feinstaubkonzentrationen zu reduzieren.
Durch großräumige Minderungen der Partikelemissionen in Baden-Württemberg ist die Feinstaubbelastung durch Partikel PM10 und durch noch kleinere und damit auch gesundheitsgefährlichere Partikel PM2,5 in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2023 wurden Partikel PM10-Konzentrationen von im Jahresmittel 7 bis 19 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen, mit den höchstens Konzentrationen wie bei Stickstoffdioxid in Verkehrsnähe. Die Konzentrationen für Partikel PM2,5 liegen zwischen 4 und 9 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Seit mehreren Jahren werden somit die Feinstaub-Grenzwerte an allen Messstellen eingehalten. Die im Herbst 2021 aktualisierten und deutlich strengeren Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aber an zahlreichen Messstellen in Baden-Württemberg überschritten. Auch wenn diese Richtwerte nicht bindend sind, sollte die Belastung durch Feinstaub weiter reduziert werden.