Erhebung von Treibhausgasemissionen – Vergleich von Datenquellen
Erhebungsmethode
Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erhebt Treibhausgasemissionen für Baden-Württemberg in einem Bottom-Up Verfahren. Dabei werden die Emissionen in feiner sektoraler Untergliederung und in möglichst kleinräumiger Auflösung erhoben sowie anschließend aggregiert. Aktuell liegt die kleinste räumliche Auflösung bei den Verkehrsemissionen für einzelne Straßenabschnitte vor und im Industriebereich werden die Anlagen als Punktquelle betrachtet. Für alle anderen Quellen liegen Emissionsdaten auf Gemeindeebene vor.
Die Landesanstalt für Umwelt betrachtet nur die Quellenbilanz. Das heißt nur Emissionen, die durch den Verbrauch von Primärenergieträgern (zum Beispiel Kohle, Mineralöle und Gase) entstehen. So werden zum Beispiel für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Privathaushalten und bei Kleinverbrauchern die Treibhausgasemissionen auf Grundlage des Wärmebedarfs und des daraus resultierenden Energiebedarfs der Gemeinde berechnet. Für den Luftverkehr werden alle in Baden-Württemberg stattfindenden Start- und Landungen sowie der Vorfeldverkehr berücksichtigt.
Auch das Statistische Landesamt (StaLa) berichtet Treibhausgasemissionen für Baden-Württemberg. Die Treibhausgasemissionen werden beim Statistischen Landesamt durch Zusammenfassung verschiedenster Statistiken aus allen Gebieten der Energiewirtschaft und sonstigen Quellen berechnet. Diese Berechnung erfolgt nach einer zwischen den Bundesländern abgestimmten einheitlichen Methodik.
Für die Ermittlung der mengenmäßig relevanten Treibhausgasemissionen (Kohlendioxid, Methan und Distickstoffmonoxid) der Länder wird (wie bei der Landesanstalt für Umwelt) ein Bottom-up-Ansatz angewendet. Das heißt, die Emissionen werden in feiner sektoraler Untergliederung ermittelt und erst dann zur gewünschten Stufe aggregiert. Lediglich für die Berechnung der F-Gas-Emissionen wird ein Top-down-Ansatz herangezogen.
Entsprechend internationaler Konventionen wird in der Treibhausgasberichterstattung des Statistischen Landesamtes die Quellenbilanz verwendet. Darüber hinaus werden die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr und dem internationalen Seeverkehr nur nachrichtlich im Treibhausgasinventar dargestellt. Die Emissionsberechnung folgt dem Absatzprinzip, beruht also auf den jährlich in Baden-Württemberg abgesetzten Kraft- und Treibstoffmengen. Auch für die Emissionsbilanzierung im Gebäudesektor werden gemäß den Richtlinien des Weltklimarates nur die in Baden-Württemberg abgesetzte Heizölmenge herangezogen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die LUBW erhebt Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das BImSchG soll schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vorbeugen, sie vermeiden und vermindern. Nach diesem Gesetz sind die Behörden aufgefordert Emissionskataster einzurichten sowie Luftreinhaltepläne aufzustellen, welche Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegen. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, werden in der LUBW Luftschadstoff-Emissionskataster aufgestellt. Hier werden alle wesentlichen Quellen natürlichen und anthropogenen Ursprungs erfasst.
In Anlehnung an die Fünfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (5. BImSchVwV – außer Kraft gesetzt), werden die Quellen von Luftschadstoffemissionen in die Quellengruppen Verkehr, Industrie, kleine und mittlere Feuerungsanlagen, ergänzt durch biogene, sonstige technische Einrichtungen eingeteilt.
Das StaLa berichtet Daten zu den Treibhausgasemissionen vor dem Hintergrund des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 16 KlimaG BW) und des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Ausgangspunkt des KlimaG BW und KSG sind internationale Vereinbarungen zum Schutz des Klimas, wie das das Übereinkommen von Paris und das Europäische Klimaschutzgesetz. Die Ermittlung der Emissionen erfolgt in Anlehnung an die Nationale Berichterstattung zum deutschen Treibhausgasinventar des Umweltbundesamtes (Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen UNFCCC). Die sektorale Abgrenzung des Statistischen Landesamtes erfolgt weitgehend in Anlehnung an die Berichtskategorien des Bundes (Bundes-Klimaschutzgesetz, Anlage 1).
Anwendung
Da die Daten der LUBW räumlich hoch aufgelöst sind (feine Granularität), sind sie besonders auch für Einzelfallbetrachtung im Kleinräumigen geeignet. Zum Beispiel werden die Daten genutzt, um Luftreinhaltepläne für Gemeinden zu erstellen oder Luftreinhaltemaßnahmen sowohl kleinräumig als auch für das ganze Bundesland zu bewerten. Die Daten können anschließend auch für ganz Baden-Württemberg aufsummiert werden.
Zum Monitoring kommunaler Klimaschutzkonzepte erstellt das StaLa jährlich regionale CO2-Bilanzen auf Gemeinde- und Kreisebene. Aufgrund einer methodischen Überarbeitung können die regionalen CO2-Emissionen derzeit nicht bereitgestellt werden. Die regionalen Treibhausgasemissionen sowie die Fahrleistungen für den Verkehrssektor werden weiterhin jährlich vom Statistischen Landesamt veröffentlicht.
Höhe der Treibhausgasemissionen
Die von der LUBW erhobenen Treibhausgasemissionen finden Sie im Artikel „Wie hoch sind die Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg?“. Die vom StaLa berichteten Treibhausgasemissionen können dem Emissionsbericht des Statistischen Landesamtes entnommen werden.