Seit 1974 regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetzt den Umweltschutz
Das Immissionsschutzrecht in Deutschland war lange über verschiedene Vorschriften auf Bundes- und Länderebene verstreut geregelt. Ab Mitte der 1960er-Jahre wurden dann auf Bundesebene sukzessive Vorschriften zur Luftreinhaltung oder auch zum Schutz vor Baulärm erlassen.
Mit der Einführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 1974 wurde das Immissionsschutzrecht in Deutschland grundlegend neu geordnet. Das Gesetz sollte die Grundlage für ein angepasstes, möglichst umfassendes und vor allem bundeseinheitliches Regelwerk für den Umweltschutz schaffen.
In seiner heutigen Form geht der Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über das bloße Anlagenrecht, wie zum Beispiel das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen, hinaus. Es soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern.
Ergänzt wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch Rechtsverordnungen und durch Verwaltungsvorschriften, wie zum Beispiel den Technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Luftverschmutzung war ein großes Problem
Zunehmende industrielle Tätigkeit, aber auch der stetig wachsende Straßenverkehr führten in der Mitte des letzten Jahrhunderts zu ernsthaften Problemen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. In den Jahren nach Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 1974 konnte der Ausstoß von Luftschadstoffen und auch die Lärmbelastung zum Teil deutlich reduziert werden.
Heute ist die Luft so sauber wie nie in den vergangenen 50 Jahren. Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung haben sich auch positiv auf die Schutzgüter Wasser und Boden ausgewirkt.