Was ist PLENUM?
PLENUM ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, mit dem in ausgewählten PLENUM-Gebieten Projekte gefördert werden, die direkt oder indirekt positive Auswirkungen auf Natur haben. Über die Landschaftspflegerichtlinie stehen für die Projektförderung pro Gebiet jährlich 243.000 Euro zur Verfügung.
Wo gibt es PLENUM?
PLENUM wird zeitlich begrenzt in ausgewählten Projektgebieten umgesetzt. Das derzeit einzige PLENUM-Gebiet Landkreis Tübingen wurde im Juni 2013 ins Leben gerufen und läuft noch bis Ende 2027. Das Projektgebiet umfasst den gesamten Landkreis Tübingen mit etwa 52.000 Hektar (1,5 Prozent der Landesfläche). PLENUM Landkreis Tübingen hat bereits viel erreicht. In den Jahren 2013 bis 2023 wurden mit einer Fördersumme von etwa 2,26 Millionen Euro über 400 Projekte unterstützt und Investitionen von circa 5 Millionen Euro in der Region für die Erhaltung der Natur und die nachhaltige Entwicklung des Landkreises angestoßen.
Zwischen 2001 und Ende 2016 wurde PLENUM bereits in fünf weiteren Gebieten erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen: Allgäu-Oberschwaben, Westlicher Bodensee, Schwäbische Alb, Naturgarten Kaiserstuhl und Heckengäu.
Wie funktioniert PLENUM?
PLENUM lebt davon, dass sich die Bevölkerung im Gebiet freiwillig dafür engagiert, den Schutz der biologischen Vielfalt in viele Wirtschafts- und Lebensbereiche hineinzutragen. Dazu zählen Land- und Forstwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung, Tourismus, Umweltbildung, erneuerbare Energien, ökologisches Wirtschaften und der klassische Naturschutz. Interessierte Personen bekommen für die Förderung und Umsetzung ihrer Projektidee kompetente Beratung durch die jeweilige PLENUM-Geschäftsstelle. Projekte können zum Beispiel die Anschaffung von Zäunen und Stallbauten für die Schafhaltung sein. So wird die Beweidung gesichert und wertvolle Grünlandflächen werden erhalten und gepflegt. Positive Naturschutzwirkung haben aber auch Projekte, die die Verarbeitung und die Vermarktung von regionalen, nachhaltig erzeugten Produkten fördern wie zum Beispiel Obstpressen, Kühlzellen, Verkaufsautomaten oder Internetseiten zum Produktverkauf. Durch die Unterstützung lohnt sich auch die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Streuobstbeständen, Weinbau- oder auch Ackerflächen. Über die Förderung der Projekte berät bzw. entscheidet ein regionaler PLENUM-Beirat beziehungsweise -Vorstand, in denen alle Interessengruppen vertreten sind. Die Bewilligung wird anschließend von der Unteren Naturschutzbehörde beziehungsweise dem Regierungspräsidium erteilt.