FFH-Richtlinie

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

FFH-Richtlinie: So behält Europa den Zustand der Natur im Blick

In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verpflichten sich die EU-Staaten, den Zustand bestimmter Lebensräume und Arten zu überwachen. Alle sechs Jahre bekommt die EU-Kommission die Ergebnisse.

Die Überwachung der Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie erfolgt in Deutschland durch ein Bundes-Stichprobenmonitoring, in Baden-Württemberg liegen über 1300 Untersuchungsflächen. Dabei werden die betroffenen Lebensräume in regelmäßigen Intervallen erfasst. Lebensraumtypen werden in der Regel einmal pro Berichtsperiode untersucht, FFH-Arten hingegen häufiger, da diese stärkeren Schwankungen unterliegen.

Bei der Überwachung wird der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten betrachtet. Dieser beschreibt beispielsweise, welchen Artenreichtum ein Lebensraum beherbergt, oder welchen Beeinträchtigungen er ausgesetzt ist.

Die Einstufung des Erhaltungszustands erfolgt über ein Ampelschema, wobei „grün“ einen günstigen, „gelb“ einen ungünstig-unzureichenden und „rot“ einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand widerspiegelt. Unbekannt („grau“) ist der Erhaltungszustand, wenn die Datenlage keine genaue Bewertung zulässt.

In Baden-Württemberg befinden sich nach dem FFH-Bericht 2019 knapp 60 Prozent der Arten sowie über 50 Prozent der Lebensraumtypen in einem ungünstig-schlechten beziehungsweise ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand. Die Einstufungen der gesamten kontinentalen Region in Deutschland im FFH-Bericht 2019 veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz.

Derzeit laufen die Auswertungen für den Bericht im Jahr 2025. Es zeichnet sich ab, dass sich die Anzahl der Lebensraumtypen in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand durch eine verbesserte Datenlage nach Fertigstellung aller Managementpläne leicht erhöht. Handlungsbedarf für eine Verbesserung besteht weiterhin bei einigen Lebensraumtypen hinsichtlich der Fläche. Insbesondere die ungenügenden Lebensraumstrukturen und -funktionen führen zu einer ungünstigen Bewertung des Erhaltungszustands. Auch bei den Arten wird der Anteil an ungünstigen Erhaltungszuständen voraussichtlich weiter zunehmen. Gerade bei den Arten, die in Baden-Württemberg noch häufiger anzutreffen sind, nehmen die Lebensräume ab, verschlechtern sich aufgrund der intensiven Nutzung beziehungsweise sind diese weit voneinander entfernt.

Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, alle Schutzgüter in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen oder zu bewahren. Dies ist auch deshalb wichtig, damit die betreffenden Schutzgüter gegenüber Veränderungen durch den Klimawandel ausreichen widerstandsfähig sind. Für die Schutzgüter in einem ungünstigen Erhaltungszustand besteht daher zusätzlicher Handlungsbedarf.

Besondere Verantwortung Baden-Württembergs

Besondere FFH-Lebensräume sind die Mageren Flachland- und Berg-Mähwiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt dieser Wiesen liegt in Mitteleuropa. Das Schwerpunktvorkommen dieser Lebensräume liegt bei uns in Süddeutschland. So befinden sich in Baden-Württemberg ein erheblicher Teil der Flachland- und Bergmähwiesen in Deutschland. In der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs sind diese Lebensraumtypen als gefährdet eingestuft. Ihr als ungünstig-unzureichend eingestufter Erhaltungszustand ist unter anderem auf Nutzungsintensivierungen durch Erhöhung der Schnitthäufigkeit und durch Düngung zurückzuführen. Eine wichtige Schutzmaßnahme für Flachland-Mähwiesen ist die Unterstützung der traditionellen, extensiven Bewirtschaftung über Förderprogramme.

Wegen des schlechten Zustandes und der hohen Bedeutung in Baden-Württemberg findet für diese beiden Lebensraumtypen ein zusätzliches Landes-Stichprobenmonitoring statt. So werden auf 120 Stichprobenflächen speziell die FFH-Mähwiesen untersucht. Daneben werden im Zuge der Offenlandbiotopkartierung FFH-Mähwiesen auch außerhalb der FFH-Gebiete flächenscharf kartiert.


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