Für die Erhaltung von Lebensräumen und Tier- sowie Pflanzenarten, die in der EU von gemeinschaftlichem Interesse sind, werden im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. In Baden-Württemberg gibt es 212 solcher Gebiete mit einer Gesamtfläche von 431.271 Hektar.
Artenreiche Lebensräume mit besonderer Schönheit
53 der in der FFH-Richtlinie genannten Lebensraumtypen kommen auch in Baden-Württemberg vor. Für einige davon hat Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung innerhalb unserer biogeographischen Region, da ein großer Teil der Vorkommen deutschlandweit in Baden-Württemberg liegt. Dies trifft unter anderem auf die FFH-Mähwiesen zu. Ein weiteres Beispiel hierfür sind in Baden-Württemberg die Artenreichen Borstgrasrasen, welche im Schwarzwald seit Jahrhunderten die Landschaft prägen. Diese sind durch Mahd oder extensive Beweidung entstanden. Sie zeichnen sich durch eine besondere Pflanzengesellschaft und ihren Artenreichtum aus.
95 Prozent dieser Gebiete, also circa 2700 Hektar, liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Davon befinden sich mehr als 25 Prozent nicht in einem guten Zustand. Borstgrasrasen sind in Baden-Württemberg stark gefährdet.
Gefährdung von Borstgrasrasen
Die häufigsten Gründe für eine Verschlechterung der Flächen bis hin zum Rückgang des Lebensraumtyps Borstgrasrasen sind ein erheblicher Stickstoffeintrag (Eutrophierung) der ehemaligen Allmendweiden, die Aufforstung von landwirtschaftlich unrentablen Flächen, sowie eine zu extensive Beweidung. Außerdem werden die Borstgrasrasen durch die steigenden Temperaturen zunehmend von anderen Pflanzengesellschaften abgelöst.
Wichtig ist es daher, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Borstgrasrasen in Baden-Württemberg zu verbessern. Diese bestehen zum einen in der Förderung und Wiedereinführung von traditionellen Nutzungsformen. Zum anderen sollen Pufferzonen eingerichtet werden, um Nährstoff- und Schadstoffeinträge zu verhindern.
Neben den Lebensräumen werden in FFH-Gebieten auch spezielle FFH-Arten geschützt.
Der Wiesenknopf-Ameisenbläuling – Kuckuck im Ameisennest
Ameisenbläulinge stellen unter den Schmetterlingen eine Besonderheit dar: Sie sind für ihre Entwicklung auf das Vorkommen einer bestimmten Pflanzenart und bestimmter Ameisenarten angewiesen. Der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius resp. Ph. nausithous) sind zwei Tagfalterarten, die besonders auf den Großen Wiesenknopf als Raupennahrungspflanze angewiesen sind. Diese Pflanze dient ihnen auch als bevorzugte Nektarquelle sowie als Ruheplatz und Fortpflanzungsstätte. Der Große Wiesenknopf wächst in wechselfeuchten mageren Glatthafer- und Nasswiesen und an Grabenrändern.