FFH-Gebiete

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Land widmet sich den stark gefährdeten Lebensräumen und Arten

12,1 Prozent der Fläche Baden-Württembergs sind als FFH-Gebiete ausgewiesen. Damit schützt das Land besondere Lebensräume und Arten.

Zu sehen sind zwei gelbe Blüten der Pflanze Arnica montana© U. Herkommer
Arnica montana als typische Pflanze der Borstgrasrasen.
Steiler Wiesenhang mit Borstgrasrasen und vereinzelten Nadelbäumen, im Hintergrund bewaldete Berge des Südschwarzwaldes.© M. Witschel, LUBW, LGL
Artenreicher Borstgrasrasen im NSG Schauinsland.

Für die Erhaltung von Lebensräumen und Tier- sowie Pflanzenarten, die in der EU von gemeinschaftlichem Interesse sind, werden im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. In Baden-Württemberg gibt es 212 solcher Gebiete mit einer Gesamtfläche von 431.271 Hektar.

Artenreiche Lebensräume mit besonderer Schönheit

53 der in der FFH-Richtlinie genannten Lebensraumtypen kommen auch in Baden-Württemberg vor. Für einige davon hat Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung innerhalb unserer biogeographischen Region, da ein großer Teil der Vorkommen deutschlandweit in Baden-Württemberg liegt. Dies trifft unter anderem auf die FFH-Mähwiesen zu. Ein weiteres Beispiel hierfür sind in Baden-Württemberg die Artenreichen Borstgrasrasen, welche im Schwarzwald seit Jahrhunderten die Landschaft prägen. Diese sind durch Mahd oder extensive Beweidung entstanden. Sie zeichnen sich durch eine besondere Pflanzengesellschaft und ihren Artenreichtum aus.

95 Prozent dieser Gebiete, also circa 2700 Hektar, liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Davon befinden sich mehr als 25 Prozent nicht in einem guten Zustand. Borstgrasrasen sind in Baden-Württemberg stark gefährdet.

Gefährdung von Borstgrasrasen

Die häufigsten Gründe für eine Verschlechterung der Flächen bis hin zum Rückgang des Lebensraumtyps Borstgrasrasen sind ein erheblicher Stickstoffeintrag (Eutrophierung) der ehemaligen Allmendweiden, die Aufforstung von landwirtschaftlich unrentablen Flächen, sowie eine zu extensive Beweidung. Außerdem werden die Borstgrasrasen durch die steigenden Temperaturen zunehmend von anderen Pflanzengesellschaften abgelöst.

Wichtig ist es daher, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Borstgrasrasen in Baden-Württemberg zu verbessern. Diese bestehen zum einen in der Förderung und Wiedereinführung von traditionellen Nutzungsformen. Zum anderen sollen Pufferzonen eingerichtet werden, um Nährstoff- und Schadstoffeinträge zu verhindern.

Neben den Lebensräumen werden in FFH-Gebieten auch spezielle FFH-Arten geschützt.

Der Wiesenknopf-Ameisenbläuling – Kuckuck im Ameisennest

Ameisenbläulinge stellen unter den Schmetterlingen eine Besonderheit dar: Sie sind für ihre Entwicklung auf das Vorkommen einer bestimmten Pflanzenart und bestimmter Ameisenarten angewiesen. Der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius resp. Ph. nausithous) sind zwei Tagfalterarten, die besonders auf den Großen Wiesenknopf als Raupennahrungspflanze angewiesen sind. Diese Pflanze dient ihnen auch als bevorzugte Nektarquelle sowie als Ruheplatz und Fortpflanzungsstätte. Der Große Wiesenknopf wächst in wechselfeuchten mageren Glatthafer- und Nasswiesen und an Grabenrändern.

Der Fortpflanzungszyklus der beiden Arten ist sehr komplex: Nach dem Hochzeitsflug legt das Weibchen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings seine Eier in die Blüte des Großen Wiesenknopfes ab. Dort schlüpft die Larve und ernährt sich bis zum dritten Larvenstadium von der Blüte. Dann lässt sie sich auf den Boden fallen, tarnt sich mit chemischen Stoffen und wird im Idealfall von einer bestimmten Knoten-Ameisenart „adoptiert“. Diese trägt die Raupe in ihr eigenes Nest, wo diese sich fortan räuberisch von der Ameisenbrut ernährt. Nach der Verpuppung schlüpft der fertige Falter, meist im folgenden Frühsommer und der Zyklus beginnt von Neuem.

Bestände der beiden Bläulingsarten stark gefährdet

Die Bestände des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings haben in den letzten Jahren dramatisch abgenommen. Bei der FFH-Berichterstattung 2019 wurde der Erhaltungszustand der beiden Arten für Baden-Württemberg zum ersten Mal als „unzureichend-ungünstig“ eingestuft. Auch in der aktuellen Berichtspflicht für 2025 zeichnet sich diese Einstufung ab.

Gefährdet werden die Bestände in ihren Lebensräumen durch

  • flächenhafte Mahd zwischen Juni und September
  • Intensivierung von Grünland durch häufigere Nutzung und Düngung
  • Bodenverdichtung durch Einsatz schwerer Maschinen oder nicht angepasste Beweidung
  • Verbrachung und Aufgabe der Nutzung
  • Grünlandumbruch und Versiegelung
  • zunehmende Trockenheit oder Überschwemmungsereignisse durch den Klimawandel

Geeignete Schutzmaßnahmen sind unter anderem eine Mosaikmahd mit Belassen von Wiesenbeständen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes bis in den September. Ungemähte Säume über den Winter und junge Brachen sind zudem wertvolle Rückzugsräume.


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