Die Waldfunktionenkartierung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für den Gesamtwald von Baden-Württemberg. Da Waldflächen nicht überall in gleicher Weise und gleicher Intensität diese Funktionen erfüllen, werden die Schutz- und Erholungsfunktionen seit 1975 einzeln und örtlich in der Waldfunktionenkartierung erfasst.
Die erste Überarbeitung erfolgte dann 1989/90 und umfasste alle Themen der Waldfunktionenkarte. 2003/04 wurden die klassischen Kartenwerke durch digitale Daten ersetzt. Seitdem liegen für alle Waldfunktionen parzellenscharfe Geodaten vor. Zwischen 2005 und 2009 wurde der Bodenschutzwald überarbeitet, die Neuausweisung des Erholungswaldes wurde im Jahr 2018 abgeschlossen.