Das aktuelle Kompensationsverzeichnis
Seit 2011 wird in Baden-Württemberg ein Kompensationsverzeichnis (KompVz) geführt, das auf der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) basiert. In diesem Verzeichnis sind zahlreiche naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen zu unterschiedlichsten Eingriffen in Natur und Landschaft erfasst. Ebenso sind dort sämtliche vorgezogenen naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) Baden-Württembergs vermerkt.
Neue Inhalte für das Kompensationsverzeichnis
Im Laufe der vergangenen Jahre (2015 bis 2020) wurde die Rechtsgrundlage für die Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) im Naturschutzgesetz des Landes (§ 18 NatSchG) neu geregelt und erweitert. Auf dieser Rechtsgrundlage ist es möglich, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass neben den naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen und den Ökokonto-Maßnahmen zukünftig zahlreiche weitere Inhalte verpflichtend zu erfassen sind. Aus diesen Regelungen in § 18 NatSchG ergeben sich folgende zusätzliche neue Inhalte:
Vorteile einer neuen Software-Anwendung
Um die zusätzlichen Inhalte im Kompensationsverzeichnis erfassen zu können, wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt eine neue Software-Anwendung entwickelt, die zukünftig als webbasierte Plattform bereitgestellt werden soll. Mit der Neuentwicklung wird unter anderem die Oberfläche der Fachanwendung anwenderfreundlicher und die öffentliche Einsichtnahme übersichtlicher gestaltet.
So wird etwa die Einsichtnahme in das neue Kompensationsverzeichnis zentral über eine Kompensationsplattform bei der LUBW möglich sein, statt wie bislang nach Land- und Stadtkreisen aufgeteilt über die Internetseite der jeweiligen Behörden.