Keine Gefahr bei A- und B-Fällen
Für Flächen, auf denen keine Schadstoffe gefunden werden, sind keine Maßnahmen notwendig. Diese Flächen werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“, bezeichnet.
Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden gebunden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Flächen werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. In Baden-Württemberg sind aktuell 44.659 Flächen als A-Fälle und 45.569 Flächen als B-Fälle eingestuft.
Die Altlastenbewertungskommission des Landes berät die Bodenschutzbehörden und steht bei Fragen mit ihrem Fachwissen bereit. Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertreterinnen und Vertreter der LUBW, des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien.
Altlasten sind gut beherrschbar
Bestätigt sich der Verdacht einer schädlichen Altlast, so wird eine sogenannte Detailuntersuchung durchgeführt. In dieser sollen Ausmaß und Risiko der Altlast genauer bestimmt werden. Dies betrifft in Baden-Württemberg aktuell 414 Flächen.
Die Ergebnisse der Detailuntersuchung zeigen, wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Als nächster Schritt wird dann geklärt, welche Maßnahme für die jeweilige Fläche am geeignetsten ist. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Sanierungen mit neuartigen Technologien reichen. Hierfür wird eine sogenannte Sanierungsuntersuchung durchgeführt.