Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist bemüht, das Umweltportal Baden-Württemberg in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite Umweltportal Baden-Württemberg.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG
- Für Informationen, die über Karten vermittelt werden (beispielsweise aus den Objektinformationen zu einzelnen Karteninhalten), stehen keine Alternativen bereit.
- Das Meldeformular der Umweltmeldestelle ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Beschriftungen sind auf Codeebene nicht verknüpft.
- Das Formular zum Abo-Service kann nicht vollständig mit dem Screenreader bedient werden.
- Der HTML-Code der Testseiten ist nach W3C-Empfehlungen nicht valide.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.09.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung.
WEB for ALL hat für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 vom 25. bis 30. April 2022 fünf Testseiten geprüft. Ein zweiter Test erfolgte vom 30. August bis 05. September 2022. Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 60 Prüfschritte umfasst.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 01.08.2024 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
0711 126-0
poststelle@um.bwl.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 123-39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.