Die EG-Vogelschutzrichtlinie stellt alle in Europa heimischen Vogelarten unter Schutz. Außerdem verpflichtet sie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, "eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße an Lebensräumen" für die europäischen Vogelarten zu erhalten oder wiederherzustellen. Für Vogelarten, die im Anhang I der Richtlinie aufgelistet werden, müssen die EU-Mitgliedstaaten spezielle Schutzgebiete ausweisen. In Baden-Württemberg wurden bisher für 40 bedrohte heimische Brutvogelarten und 36 Zugvogelarten insgesamt 90 sogenannter „Vogelschutzgebiete“ mit einer Fläche von insgesamt fast 400.000 Hektar ausgewiesen.
Besondere Verantwortung Baden-Württembergs
Eine besondere Verantwortung trägt Baden-Württemberg zum Beispiel für den Rotmilan, da ein Großteil der Weltpopulation in Deutschland vorkommt und davon viele Individuen hier brüten. Gleiches gilt für den Erhalt des Wanderfalken, bei dem etwa knapp ein Viertel aller deutschen Paare in Baden-Württemberg lebt (bezogen auf den Zeitraum von 2011/2012 bis 2016).
Nicht nur Brutgebiete, sondern auch Rast- und Überwinterungsgebiete von heimischen oder durchziehenden Vogelarten werden geschützt (zum Beispiel der Untersee des Bodensees). Wichtig vor allem für Wasservögel ist der der Schutz international bedeutsamer RAMSAR-Feuchtgebiete, wie zum Beispiel der Oberrhein / Rhin supérieur oder das Wollmatinger Ried. Zusammen mit den FFH-Gebieten bilden solche Vogelschutzgebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.
Für Vogelschutzgebiete werden eigene Managementpläne mit spezifischen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erstellt. Diese geben für jedes Gebiet vor, mit welchen konkreten Maßnahmen die Vogellebensräume besser geschützt und entwickelt werden können.