Schutz- und Erholungsfunktion Wälder

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder in Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Wald ist vielfältig und erfüllt unterschiedliche Funktionen. Welche, erfahren Sie hier.

Fast 70 Prozent des Waldes in Baden-Württemberg sind als Erholungswald ausgewiesen

Aber unsere nachhaltig bewirtschafteten Wälder erfüllen noch weitere, vielfältige Aufgaben: manchmal steht der Klima- oder Bodenschutz im Vordergrund, manchmal dient der Wald als Sichtschutz. Wo die Schwerpunkte der verschiedenen Funktionen und wo besondere Bereiche für das Gemeinwohl liegen, wird in Baden-Württemberg schon seit 1975 mit der Waldfunktionskartierung systematisch erfasst.

Die Ergebnisse der Waldfunktionskartierung sind eine Grundlage für die Waldbewirtschaftung und fließen ein in landschaftsbezogene Planungen. Die Ergebnisse sind auf den Internet-Seiten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg einsehbar.

Diese Waldfunktionen werden erfasst:

  • Erholungswald: Eigentlich dient fast jeder Wald der Erholung der Bevölkerung. Als Erholungswald kartiert werden deswegen nur Wälder mit einer besonderen Bedeutung für die Erholungsnutzung.
  • Bodenschutzwald schützt seinen Standort vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosionen, Bodenrutschungen und Steinschlägen. Bodenschutzwald kann auch dem Lawinenschutz dienen.
  • Immissions- und Lärmschutzwald hat die Aufgabe, Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie wertvolle Biotope vor den nachteiligen Wirkungen durch Gase, Stäube, Aerosole und Lärm zu schützen oder diese vermindern.
  • Klimaschutzwald schützt besiedelte Bereiche und landwirtschaftliche Nutzflächen vor nachteiligen Kaltluft- und Windeinwirkungen. Klimaschutzwald schafft Ausgleich zwischen Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen.
  • Sichtschutzwald soll Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, verdecken und vor unerwünschtem Einblick schützen.
  • Wasserschutzwald sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Er mindert die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion.
  • Mehr zu Waldfunktionen und zur Waldfunktionskartierung gibt es bei der FVA.

Gesetzliche Grundlage

Die Kartierung der Waldfunktionen und deren Fortschreibung sind im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg festgeschrieben (§ 7 LWaldG). Die entsprechenden Karten sind eine Grundlage für die Planungen der Forstbetriebe.

Um die grundlegende Funktionen des Waldes als Nutz-, Schutz- und Erholungswald zu sichern, ist es laut Bundeswaldgesetzt (BWaldG §1) notwendig, „Den Wald (…) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern“.

Der Schutzwald (§ 12 BWaldG) dient der Abwehr und Verhütung von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit. Das Gesetz nennt beispielsweise schädliche Umwelteinwirkungen, Erosionsschutz und Wasserhaushalt als Gründe für die Ausweisung von Schutzwald.

Wald kann zum Erholungswald erklärt werden (§ 13 BWaldG), wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. Dies betrifft insbesondere landschaftlich reizvolle Gegenden und Wälder in Siedlungsnähe.


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