Die Ökokonto-Verordnung
Das naturschutzrechtliche Ökokonto basiert in Baden-Württemberg auf der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die 2011 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung legt die Voraussetzungen zur Anrechnung vorgezogener Maßnahmen zu späteren Eingriffen in Natur und Landschaft fest. Sie regelt insbesondere das Verfahren der Anerkennung von Ökokonto-Maßnahmen, das Bewertungsverfahren sowie den Handel mit vorzeitigen Aufwertungen von Natur und Landschaft in Baden-Württemberg.
Die Regelungen der ÖKVO sollten nach einer gewissen Zeit geprüft und anschließend bei Bedarf überarbeitet werden. Zunächst war geplant, dass die ÖKVO in diesem Zuge zusammen mit anderen Verordnungen des Landes in einer Kompensationsverordnung zusammengefasst wird. Aufgrund der Entscheidung, die Novellierung der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (KompVzVO) vorzuziehen, wird die ÖKVO zunächst eine eigenständige Verordnung bleiben.
Evaluation des naturschutzrechtlichen Ökokontos
Die Evaluation als Vorarbeit zur Novellierung der baden-württembergischen ÖKVO wurde Ende 2018 abgeschlossen. Den Schwerpunkt der Evaluation bildeten die Wirkungsbereiche und Maßnahmen der ÖKVO. Darüber hinaus wurden weitere Themen, wie beispielsweise die Fachanwendung behandelt. Es ergab sich zwar eine relativ hohe Zufriedenheit der knapp über 90 befragten Akteure (untere Naturschutzbehörden, beteiligte Fachbehörden, Planungsbüros, Maßnahmen- und Vorhabenträger sowie Sonstige) mit der Verordnung (siehe Abbildung), allerdings wurden auch zahlreiche Themen identifiziert, die der Überarbeitung bedürfen. Die Ergebnisse der Evaluation sind Ausgangspunkt für die fachliche und rechtliche Weiterentwicklung der ÖKVO.