Derzeit laufen die Auswertungen für den Bericht im Jahr 2025. Es zeichnet sich ab, dass sich die Anzahl der Lebensraumtypen in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand durch eine verbesserte Datenlage nach Fertigstellung aller Managementpläne leicht erhöht. Handlungsbedarf für eine Verbesserung besteht weiterhin bei einigen Lebensraumtypen hinsichtlich der Fläche. Insbesondere die ungenügenden Lebensraumstrukturen und -funktionen führen zu einer ungünstigen Bewertung des Erhaltungszustands. Auch bei den Arten wird der Anteil an ungünstigen Erhaltungszuständen voraussichtlich weiter zunehmen. Gerade bei den Arten, die in Baden-Württemberg noch häufiger anzutreffen sind, nehmen die Lebensräume ab, verschlechtern sich aufgrund der intensiven Nutzung beziehungsweise sind diese weit voneinander entfernt.
Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, alle Schutzgüter in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen oder zu bewahren. Dies ist auch deshalb wichtig, damit die betreffenden Schutzgüter gegenüber Veränderungen durch den Klimawandel ausreichen widerstandsfähig sind. Für die Schutzgüter in einem ungünstigen Erhaltungszustand besteht daher zusätzlicher Handlungsbedarf.
Besondere Verantwortung Baden-Württembergs
Besondere FFH-Lebensräume sind die Mageren Flachland- und Berg-Mähwiesen. Der Verbreitungsschwerpunkt dieser Wiesen liegt in Mitteleuropa. Das Schwerpunktvorkommen dieser Lebensräume liegt bei uns in Süddeutschland. So befinden sich in Baden-Württemberg ein erheblicher Teil der Flachland- und Bergmähwiesen in Deutschland. In der Roten Liste der Biotoptypen Baden-Württembergs sind diese Lebensraumtypen als gefährdet eingestuft. Ihr als ungünstig-unzureichend eingestufter Erhaltungszustand ist unter anderem auf Nutzungsintensivierungen durch Erhöhung der Schnitthäufigkeit und durch Düngung zurückzuführen. Eine wichtige Schutzmaßnahme für Flachland-Mähwiesen ist die Unterstützung der traditionellen, extensiven Bewirtschaftung über Förderprogramme.
Wegen des schlechten Zustandes und der hohen Bedeutung in Baden-Württemberg findet für diese beiden Lebensraumtypen ein zusätzliches Landes-Stichprobenmonitoring statt. So werden auf 120 Stichprobenflächen speziell die FFH-Mähwiesen untersucht. Daneben werden im Zuge der Offenlandbiotopkartierung FFH-Mähwiesen auch außerhalb der FFH-Gebiete flächenscharf kartiert.