Zur Belastung der Luft durch Schadstoffe tragen neben dem Verkehr noch andere Quellen bei. Im städtischen Gebiet sind vor allem Kleinfeuerungsanlagen problematisch, die der Quellengruppe „Kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ zugeordnet werden. Um die durch solche Anlagen verursachte Feinstaubbelastung zu reduzieren galt in Stuttgart noch bis ins Jahr 2022 die Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen. Sie untersagte den Betrieb von sogenannten Komfortfeuerungen (zusätzlich zu einer bestehenden Heizung installierte Holzöfen) an Tagen, an denen die Wetterlage austauscharme Verhältnisse mit sich bringt und daher besonders hohe Konzentrationen von Feinstaub zu erwarten waren. Mittlerweile konnte die Feinstaubelastung in Stuttgart aber so weit reduziert werden, dass diese Maßnahme nicht mehr erforderlich ist und außer Kraft gesetzt wurde.
Weitere Maßnahmen können die Bereiche Wirtschaft und Wohnen betreffen. Hier seien als Beispiele der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien (zum Beispiel Solar, Wasserkraft) und die Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft genannt.