Rote Listen

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Bestandserfassung: Arten in Notlage

Auch in Baden-Württemberg sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Maßnahmen-Programme sollen Arten besser schützen und Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren.

Die Roten Listen Baden-Württembergs zeigen: Etwa 46 Prozent der bekannten Tier- und Pflanzenarten sind als gefährdet einzustufen. Für die Farn- und Blütenpflanzen erfolgte die Aktualisierung 2021. Hier zeigt sich: 35,4 Prozent gelten in Baden-Württemberg als potenziell gefährdet, gefährdet oder ausgestorben. Der Anteil gefährdeter Arten an Farn- und Blütenpflanzen ist somit auf einem vergleichbar hohen Niveau wie bei der vorherigen Fassung aus dem Jahr 1999. Auch für die Artengruppen der Brutvögel, Amphibien, Reptilien und Fang- und Heuschrecken liegen aktuelle Rote Listen vor. Insgesamt wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) 25 Rote Listen zu einzelnen Artengruppen erstellt.

Rote Liste: Inventur zum Gefährdungsgrad von Arten

Rote Listen sind Kataloge gefährdeter, ausgestorbener oder verschollener Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Sie geben Auskunft über den Grad der Gefährdung einzelner Arten und zeigen damit den aktuellen Zustand der biologischen Vielfalt. Dadurch kann das Land seinen Schwerpunkt im Naturschutz besser setzen und sich auf die gefährdeten Arten stärker konzentrieren. Für Behörden sind Rote Listen eine wichtige Argumentations- und Entscheidungshilfe für den Schutz von Arten. Ein gesetzlicher Schutz ist jedoch aus den Roten Listen nicht zwingend abzuleiten.

Rote Listen in ständiger Überarbeitung

Die Roten Listen mit bundesweitem Bezug werden in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) herausgegeben. Das BfN wird hierbei vom Rote-Liste-Zentrum sowohl finanziell, organisatorisch als auch inhaltlich unterstützt.

Es gibt jedoch nicht die EINE Rote Liste: Neben den bundesweiten Roten Listen gibt es Listen, die von den einzelnen Bundesländern veröffentlich werden. Zudem werden Rote Listen für einzelne Artengruppen erstellt, wie beispielsweise zu den Brutvogelarten oder den Farn- und Blütenpflanzen. Rote Listen werden fortlaufend in unregelmäßigen Abständen aktualisiert, in Baden-Württemberg wird eine Aktualisierung alle 10 Jahre angestrebt. In der Regel werden die Roten Listen Baden-Württembergs gemeinsam mit sogenannten Artenverzeichnissen veröffentlicht. In diesen Verzeichnissen sind auch Arten aufgeführt, die bei uns im Land vorkommen und nicht gefährdet sind.

Land startet Offensive zum Artenschutz

Das Land Baden-Württemberg hat verschiedene Programme gestartet, um Arten zukünftig noch besser zu schützen. Neben dem Artenschutzprogramm, über das Schutzmaßnahmen zum Erhalt stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume umgesetzt werden, hat das Land die Artenschutzoffensive gestartet. Die Artenschutzoffensive unterstützt Schutzmaßnahmen für Arten, die unter anderem vom beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind.

Ein besonderer Erfolg ist es, wenn Schutzmaßnahmen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten greifen und die Art sich in ihrem Bestand erholt. Wenn eine Art die Kriterien zur Einstufung in eine der Gefährdungskategorien nicht mehr erfüllt, kann sie aus der Roten Liste entlassen werden.

Gut zu wissen

Die Rote Liste hat ihren Ursprung bei der Weltnaturschutzunion (IUCN). Sie bestand ursprünglich aus einer Sammlung loser Blätter in einem Schutzkarton mit rotem Einband. Dieser war namensgebend. 1964 erschienen erstmals zwei Bände, die als „Red Data Book“ bezeichnet wurden. Sie enthielten genaue Beschreibungen zu gefährdeten Säugetierarten und Vogelarten. Inzwischen wurden die Listen auf andere Artengruppen erweitert.


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