In der Bundesrepublik Deutschland gibt es weit über 1700 Bundesgesetze und ein Vielfaches an Landesgesetzen. Die Landesregierung Baden-Württemberg sieht daher in einer systematischen und ressortunabhängigen Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzgebungs- und Verwaltungspraxis ein wichtiges Instrument der Politikfolgenabschätzung.
Für welche Regelungen und Vorgänge ist ein Nachhaltigkeits-Check (N!-Check) durchzuführen?
Ein N!-Check ist seit 2015 verbindlich für Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, innerdienstliche Anordnungen sowie Kabinettsvorlagen und Bundesratsinitiativen der Landesregierung und der Ministerien sowie nachgeordneter Landesbehörden durchzuführen.
Was ist der Inhalt eines Nachhaltigkeits-Checks und wie läuft dieser ab?
Zusammenfassend sind die fachbezogenen und fachübergreifenden Wirkungen und Nebenwirkungen eines Vorhabens abzuschätzen (Regelungsfolgenabschätzung). Hierbei ist darzustellen, wie sich das Vorhaben auf die ökologischen, ökonomischen und sozialen Verhältnisse auswirkt und welche langfristigen Wirkungen es hat (Nachhaltigkeits-Check).
Kann vom Nachhaltigkeits-Check auch abgesehen werden?
Um dem Gedanken der Verhältnismäßigkeit und dem Bürokratieabbau Rechnung zu tragen, kann vom Nachhaltigkeits-Check ganz abgesehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung durch das Vorhaben offensichtlich nicht zu erwarten sind. Die Gründe für ein Absehen vom Nachhaltigkeits-Check müssen schriftlich dargelegt werden.