Luftqualität rechtliche Grundlagen

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Rechtliche Grundlagen der Luftqualität

In der Europäischen Union (EU) gibt es festgeschriebene Grenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe, die in allen Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland, eingehalten werden müssen. Die Grenzwerte leiten sich aus medizinischen Studien ab, die den Einfluss der Luftqualität auf die Gesundheit untersuchen.

Die aktuell geltenden Grenzwerte werden in Baden-Württemberg an allen Messstellen eingehalten.


Übersicht der WHO-Empfehlungen und EU-Grenzwerte

 für die Jahresmittelwerte verschiedener Luftschadstoffe

Luftschadstoff WHO 2005 WHO 2021 EU-Grenzwert (aktuell) EU-Grenzwert ab 2030 (geplant)
Stickstoffdioxid 40 µg/m³ 10 µg/m³ 40 µg/m³ 20 µg/m³
PM2,5 10 µg/m³ 5 µg/m³ 25 µg/m³ 10 µg/m³
PM10 20 µg/m³ 15 µg/m³ 40 µg/m³ 20 µg/m³

Aktuelle Luftqualitätsrichtlinie

2008 hat die EU die aktuelle Luftqualitäts-Richtlinie (2008/50/EG) verabschiedet, deren Vorgaben 2010 in deutsches Recht überführt wurden (39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung – kurz BImSchV).

Die Ziele der Richtlinie 2008/50/EG sind unter anderem:

  • Erhaltung der Luftqualität dort, wo sie gut ist, und Verbesserung der Luftqualität, wo das nicht der Fall ist
  • Beurteilung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten anhand einheitlicher Methoden und Kriterien
  • Gewinnung von Informationen über die Luftqualität als Beitrag zur Bekämpfung von Luftverschmutzungen und -belastungen
  • Gewährleistung des Zugangs der Öffentlichkeit zu solchen Informationen über die Luftqualität

Die 39. BImSchV enthält Grenzwerte, Zielwerte, Informations- und Alarmschwellen sowie kritische Werte für alle relevanten Luftschadstoffe.

Die WHO empfiehlt niedrigere Grenzwerte

Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark verbessert. Dadurch konnte bereits ein großer Beitrag zum Gesundheitsschutz geleistet werden. Die aktuellen Grenzwerte sind jedoch mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Wissensstand. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt deshalb, die Grenzwerte für Luftschadstoffe noch weiter zu senken, da auch niedrige Konzentrationen die Gesundheit gefährden können. Zuletzt wurden die WHO-Leitlinien im Jahr 2021 aktualisiert und weiter gesenkt.

Die von der WHO geforderten Richtwerte werden in Baden-Württemberg nicht überall eingehalten.

Neue Luftqualitäts-Richtlinie – Niedrigere Grenzwerte für die EU

Im Februar 2024 hat sich die EU - zunächst informell - auf eine neue Luftqualitätsrichtlinie geeinigt. Mit der geplanten Novellierung sollen die Grenzwerte ab 2030 für die meisten Luftschadstoffe gesenkt werden. Die neue Richtlinie sieht im städtischen Hintergrund zudem eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM2,5) über 2030 hinaus, bis zur Erreichung der Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO), vor. Zudem rücken weitere Luftschafstoffe wie ultrafeine Partikel (UFP) in den Fokus.

Das Ziel der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe ist es, die Gesundheit der Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Bei der Erarbeitung strengerer Grenzwerte müssen neben der Gesundheit aber auch wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtig werden. Deshalb erreichen auch die geplanten Grenzwerte, die ab 2030 gelten sollen, nicht sofort die von der WHO vorgeschlagenen Richtwerte. Obwohl sich die Luftqualität in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich verbessert hat, können negative Gesundheitseffekte deshalb mittelfristig nicht überall ausgeschlossen werden – auch bei Einhaltung der Grenzwerte.


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