Was ist die Lärmkartierung?
Bei der Lärmkartierung werden die am stärksten von Umgebungslärm betroffenen Gebiete ermittelt. Ausgehend von Lärmquellen wird berechnet, wie sich der Lärm ausbreitet und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind.
Es werden zwei Zeiträume betrachtet, der ganze 24-Stunden-Tag und der Nachtzeitraum zwischen 22 und 6 Uhr.
Messgröße für Lärm ist der sogenannte Schallpegel. Dieser wird in Dezibel(A) angegeben und orientiert sich am menschlichen Hörempfinden.
Welche Lärmquellen wurden von der LUBW kartiert?
Die LUBW ist in Baden-Württemberg für die landesweite Lärmkartierung außerhalb der Ballungsräume zuständig. Sie kartiert
- Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (8.200 Kraftfahrzeuge/Tag)
Als Hauptverkehrsstraßen gelten Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr (8.200 Kfz/Tag). Andere Straßen wie zum Beispiel Kreis- und Gemeindestraßen fallen nicht unter die Kartierungspflicht. In der Umgebungslärmkartierung 2022 wurden Hauptverkehrsstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 5.300 Kilometer erfasst.
- nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (82 Züge pro Tag)
Die LUBW kartiert ausschließlich nicht-bundeseigene Eisenbahnstrecken, in der Lärmkartierung 2022 etwa 200 Kilometer teils zweigleisige Strecken. Diese tragen nur zu einem verhältnismäßig geringen Teil zum Schienenlärm in Baden-Württemberg bei. Weitaus größere Bedeutung haben die vom Eisenbahn-Bundesamt kartierten Eisenbahnstrecken des Bundes, die ein Vielfaches des Streckenlänge mit teilweise deutlich mehr Zügen umfassen.
- den Flughafen Stuttgart
Als einziger Großflughafen im Land erfüllt der Flughafen Stuttgart die für eine Kartierung vorgegebene Mindestzahl von 50.000 Flugbewegungen pro Jahr und wird deshalb von der LUBW kartiert.
Die neun Ballungsräume (Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) kartieren ihr Stadtgebiet selbst, die Haupteisenbahnstrecken des Bundes werden vom Eisenbahn-Bundesamt erfasst. Industrie- und Gewerbelärm wird nur in den Ballungsräumen untersucht. Die Kartierungsergebnisse der Ballungsräume sind auch über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehbar.