Kerntechnische Anlagen Emissionen

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

Emissionen kerntechnischer Anlagen in Baden-Württemberg

Auch nach dem Ende des Leistungsbetriebes werden die Abluft und das Abwasser der Kernkraftwerke überwacht und auf Radioaktivität geprüft. Die zulässigen Grenzwerte werden überall unterschritten.

Die tatsächliche zusätzliche Strahlenbelastung liegt weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte, und bewegt sich bei weniger als 0,01 Millisievert pro Jahr. Dies ist 30-mal weniger als der Grenzwert, und 200- bis 400-mal weniger als die natürliche Strahlenbelastung von 2,1 Millisievert pro Jahr.

Für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten (StrSchV 2023). Demnach darf für eine Einzelperson der Bevölkerung die effektive Dosis aus dem Betrieb kerntechnischer Anlagen nicht größer als 1 Millisievert im Kalenderjahr sein. Die Strahlenbelastung aus einer einzelnen Anlage durch Ableitungen mit dem Abwasser oder der Abluft darf jeweils den Wert von 0,3 Millisievert pro Jahr nicht überschreiten (StrSchV 2023).

Abgaben von Edelgasisotopen mit der Abluft

Die Abluft von Kernkraftwerken wird vor allem auf Radionuklide der Edelgase Xenon und Krypton untersucht. Diese spiegeln vor allem die Dichtheit der Brennelementhüllen beim Betrieb von Kernkraftwerken wider. Auch stillgelegte Anlagen können noch Edelgase abgeben, solange nicht alle Brennelemente entladen und abtransportiert sind.

Die durchschnittliche effektive Strahlenbelastung durch Edelgase ist sehr gering. Sie liegt selbst im nahen Umfeld eines Kernkraftwerkes um etwa ein Tausendstel unter der Strahlenbelastung, die durch das natürliche radioaktive Edelgas Radon bedingt ist.

Weitere Abgaben mit Abluft und Abwasser

Das Auftreten künstlicher Radionuklide im Abwasser hängt von der Dichtheit der Umhüllung der Brennstäbe und der Leistungsfähigkeit der Wasserreinigungsanlagen ab. Besonders wichtig sind dabei Caesium-137, Strontium-90, Cobalt-60 und Tritium. Mögliche Freisetzungen treten bei Kernkraftwerken vorwiegend während der Instandhaltung und Wartung (Revision), beim Rückbau und bei der Abfallbehandlung auf.


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