Nur 6 Prozent der Wasserkörper Baden-Württembergs konnten 2021 als gut bewertet werden. Die Untersuchungen zeigen, dass die Fließwässer vor allem durch Wanderhindernisse wie Stauwehre, stark veränderte Gewässerstrukturen und hohe Nährstoffbelastungen beeinträchtigt sind. Um die Gewässerqualität zu verbessern, müssen stoffliche Belastungen weiter reduziert, Wanderhindernisse passierbar gemacht, natürliche Gewässerstrukturen gefördert und Phosphoreinträge aus Kläranlagen und aus der landwirtschaftlichen Nutzung verringert werden.
Grundlagen der Bewertung
Der ökologische Zustand eines Gewässers wird maßgeblich über die im Wasser lebenden Organismen definiert. Da sich die Lebensgemeinschaft eines Gewässers an veränderte Lebensbedingungen anpasst, spiegelt deren Zusammensetzung prinzipiell alle Einflussfaktoren wider, die auf ein Gewässer einwirken. Daher wird der ökologische Zustand über Vergleiche der vorgefundenen Artenzusammensetzungen mit den natürlichen Referenzzuständen ermittelt. Er wird umso besser bewertet, je weniger die gefundene Artzusammensetzung vom natürlichen Referenzzustand abweicht. Für die Wasserrahmenrichtlinie werden vier unterschiedliche Gruppen, die „biologischen Qualitätskomponenten“, untersucht: Schwebalgen, Wasserpflanzen und Aufwuchsalgen, Wasserkleinlebewesen und Fische.
Ergänzt wird die biologische Bewertung durch die Berücksichtigung der hydromorphologischen Qualitätskomponenten Wasserhaushalt, Gewässerstruktur und Durchgängigkeit sowie der allgemeinen chemisch-physikalischen Parameter. Diese prägen die Lebensbedingungen in den Fließgewässern und gehen daher unterstützend in die ökologische Zustandsbewertung ein. Außerdem wird die Belastung eines Gewässers mit flussgebietsspezifischen Schadstoffen berücksichtigt.