EU-Richtlinie Emissionshöchstmengen

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Umweltdaten Bericht 2024 01.11.2024

EU-Richtlinien über nationale Emissionshöchstmengen

Luftschadstoffe führen weltweit zu Erkrankungen, vorzeitigen Todesfällen und Umweltschäden. Die EU wirkt dem mit einer Richtlinie entgegen.

Flüchtige organische Verbindungen (VOC) und andere Luftschadstoffe verursachen weltweit Erkrankungen, vorzeitige Todesfälle und Umweltschäden. Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren, ist in der Europäischen Union jeder Mitgliedsstaat zur Begrenzung seiner Emissionen von bestimmten Luftschadstoffen verpflichtet. Hierfür wurde 2001 die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, kurz NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings Directive) eingeführt.

Die Festlegung der Emissionshöchstmengen basierte auf dem Göteborg-Protokoll von 1999, das zu den vier Luftschadstoffen Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOX), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) nationale Minderungsraten und Emissionshöchstmengen festlegte, die im Rahmen des Genfer Luftreinhalteabkommens (1979) beschlossen wurde.

Ende 2016 wurden die Zielvorgaben der NEC-Richtlinie durch die Richtlinie 2016/2284 fortgeschrieben und am 30. Juni 2018 mit der 43. Bundes-Immissionsschutzverordnung (43. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser neuen Richtlinie wurden bis 2020 weitere Minderungsverpflichtungen gegenüber den bereits regulierten Stoffen verlangt sowie Feinstaub (PM2.5) aufgenommen. Ab 2030 schreibt die Richtlinie dann neue prozentuale Reduktionsverpflichtungen gegenüber dem Basisjahr 2005 vor. Deutschland verpflichtet sich zu den folgenden Emissionsminderungen:

Reduktionsverpflichtungen der nationalen Emissionen

in Relation zu den Emissionen des Jahres 2005

NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 Schwefeldioxid Stickstoffoxide Ammoniak NMVOC PM2.5
zu erreichende Reduktion ab 2020 gegenüber 2005 21 % 39 % 5 % 13 % 26 %
zu erreichende Reduktion ab 2030 gegenüber 2005 58 % 65 % 29 % 28 % 43 %

Die Reduktion der Emissionen der umfassten Luftschadstoffe soll die Luftbelastung, insbesondere mit Blick auf Feinstaub, in den Mitgliedstaaten und damit europaweit weiter deutlich senken sowie die ⁠Versauerung⁠ (Abnahme des pH-Wertes des Bodens, wodurch das Pflanzenwachstum stark beeinträchtigt wird) und ⁠Eutrophierung⁠ (eine durch menschliche Aktivitäten verursachte Anreicherung von Nährstoffen in Ökosystemen; in Gewässern bewirkt diese etwa ein beschleunigtes Wachstum von Algen und höheren Formen pflanzlichen Lebens) von Ökosystemen mindern.

Um diese Reduzierungen zu erreichen, stellte die Bundesregierung ein Nationales Programm zur Luftreinhaltung auf, in dem die Minderungsmaßnahmen und deren Minderungspotenziale beschrieben wurden.


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