Struktur der am Emissionshandel beteiligten Anlagen in Baden-Württemberg
Der Großteil der Treibhausgasemissionen, die dem Europäischen Emissionshandel unterliegen, wird von Anlagen zur Energieerzeugung, Anlagen zur Herstellung von Zement und Mineralölraffinerien verursacht. Diese Anlagen sind für etwa 93 Prozent der Treibhausgas-Emissionen der Emissionshandels-Anlagen in Baden-Württemberg verantwortlich.
Die Struktur der dem Europäische Emissionshandel unterliegenden Anlagen in Baden-Württemberg deckt sich mit der bundesweiten Anlagenstruktur: viele Kleinemittenten, die einen geringen Anteil an den Gesamtemissionen aufweisen, und wenige Großemittenten, die den Großteil der Emissionen verursachen.
Funktion des EU-ETS
Seit 2005 unterliegen die Treibhausgas-Emissionen 30 europäischer Länder (27 EU-Staaten sowie Lichtenstein, Island und Norwegen) in den Sektoren Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie dem Europäischen Emissionshandel. Er bildet das zentrale Klimaschutzinstrument in Europa, um Treibhausgas-Emissionen kosteneffizient zu reduzieren.
In Deutschland bildet das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) die gesetzliche Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. Neben Kohlendioxid sind auch weitere Treibhausgase wie Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O, „Lachgas“), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) in den Emissionshandel eingebunden. Seit 2012 nimmt auch der innereuropäische Luftverkehr teil.
Der Europäische Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip des „Cap & Trade“: Eine Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Treibhausgasemissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Anlagen erhalten – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerung – eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Durch den Handel bildet sich in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage ein Preis für den Ausstoß von einer Tonne an Treibhausgasen (CO2-Äqivalente). Bei den beteiligten Unternehmen soll dieser Preis einen Anreiz erzeugen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Um den Ausstoß von Treibhausgasen weiter zu senken und die gesetzten Klimaschutzziele bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen, hat die Europäische Union das „Fit for 55“-Maßnahmenpaket zur Anpassung der EU-Gesetzgebung zum Klimaschutz und zur Energiewende erstellt. Ein zentrales Instrument von Fit for 55 stellte die Reform des Europäischen Emissionshandel dar.
Anfang 2027 wird der bestehende Emissionshandel durch ein separates System für Gebäude und den Straßenverkehr ergänzt (EU-ETS II). Dieses System löst die nationalen Kohlendioxid-Festpreise des in Deutschland bestehenden Brennstoffemissionshandel (BEH) ab. Mit dem EU-ETS II sollen Sektoren bepreist werden, die derzeit noch nicht in der gesamten EU einem Zertifikathandelssystem unterliegen.
Das Jahr 2022 war das zweite Jahr der vierten Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels. Mit der vierten Handelsperiode kommt ein verändertes Zuteilungsregime und ein stärker sinkendes Cap zum Tragen. Zudem wurden weitere Anpassungen für den Europäischen Emissionshandel beschlossen, die schrittweise innerhalb der vierten Handelsperiode umgesetzt werden sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem:
- Reduktion der vorhandenen Zertifikate, um Unternehmen zu mehr Klimaschutz-maßnahmen zu animieren.
- Verringerung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten (bis 2034 sollen gar keine kostenlosen Zertifikate mehr ausgeteilt werden).
- Einführung eines Kohlendioxid-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) um dem Risiko der Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Länder außerhalb der Europäischen Union (Carbon Leakage) entgegenzuwirken.
- Einführung eines sozialen Klimafonds zur Unterstützung wirtschaftlich schwacher Haushalte und Unternehmen durch den Preisanstieg von Brennstoffen durch die Emissionsbepreisung.