Bevor Abfälle auf eine Deponie gebracht werden dürfen, muss geprüft werden, ob sie auch wirklich nicht verwertet werden können. Erst dann wird geschaut, welcher Deponieklasse sie zuzuordnen sind. Eine Deponieklasse ist dadurch definiert welche Inhaltsstoffe der auf ihr abgelagerte Abfall enthalten darf. Zum Beispiel darf auf einer Deponie der Klasse I höher belastetes Material als auf einer Deponie der Klasse 0 abgelagert werden.
Dazu wird überprüft welche Inhaltsstoffe die Abfälle enthalten. Es gibt für jede Deponieklasse sogenannte Zuordnungskriterien, die der dort angelieferte Abfall einhalten muss. Erst dann darf er auf der Deponie auch eingebaut werden. Durch Einhaltung dieser Zuordnungswerte wird gewährleistet, dass keine Gefährdung für Menschen und Umwelt ausgeht.
Was darf auf einer Deponie abgelagert werden?
Auf Deponien dürfen nur sogenannte inertisierte Abfälle (oftmals als Inertabfälle bezeichnet) abgelagert werden. Diese inertisierten Abfälle sind organikarme und mineralische Abfälle, die sich in ihren chemischen und biologischen Eigenschaften nicht mehr oder nur noch geringfügig verändern. Sie reagieren nur unwesentlich mit ihrer Umgebung und anderen Stoffen. Enthalten die zu beseitigenden Abfälle organische Bestandteile, müssen sie vor der Ablagerung thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden.
Was für Deponien gibt es?
Mit der Einführung von Deponieklassen durch die Deponieverordnung (DepV) vom 24.07.2002 mussten die bestehenden Deponien sogenannten Deponieklassen zugeordnet werden. Es gibt die folgenden fünf Deponieklassen (DK):
DK 0
Oberirdische Deponien für nicht gefährliche inertisierte Abfälle. Diese Deponieklasse umfasst einen Teil der ehemaligen Bodenaushub- und Bauschuttdeponien. Heute werden sie auch Inertabfalldeponien genannt
DK I
Oberirdische Deponien für nicht gefährliche Abfälle, mit sehr geringem oder geringem organischen Anteil, sowie gefährliche Abfälle, soweit diese Bestandteil der jeweiligen Deponiegenehmigung sind. Hierzu zählen mäßig belasteter Erdaushub und Bauschutt sowie vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle. Die ehemaligen Bodenaushub- und Bauschuttdeponien wurden den Deponieklassen 0 und I zugeordnet.
DK II
Oberirdische Deponien für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, sofern die Zuordnungswerte in der Deponieverordnung eingehalten werden, zum Beispiel vorbehandelter Hausmüll (Verbrennungsrückstände) und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle, sowie als gefährlich oder nicht gefährlich eingestufter Bauschutt. Die ehemaligen Hausmülldeponien wurden der Deponieklasse II zugeordnet. Bei Hausmüll handelt es sich um unbehandelten Abfall, der so nicht mehr auf einer Deponie in Deutschland abgelagert werden darf. Hier werden Abfällen, die höhere Belastungen aufweisen und nicht mehr auf Deponien der Deponieklasse I abgelagert werden dürfen, abgelagert.
DK III
Oberirdische Deponien für grundsätzlich gefährliche Abfälle, die höhere Belastungen aufweisen. Hierzu zählen bspw. Industrieabfälle, die nicht auf niedrigeren Deponieklassen abgelagert werden können, der früher sogenannte Sonderabfall. In Baden-Württemberg gibt es solch eine Sonderabfalldeponie in Billigheim im Neckar-Odenwald-Kreis.
DK IV
Zur Ablagerung primär gefährlicher Abfälle gibt es außerdem die Deponien der Deponieklasse IV. Deponien der Klasse DK IV liegen immer untertage. In Baden-Württemberg gibt es eine solche Untertagedeponie in einem ehemaligen Salzstock in Heilbronn.