Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Aufgabe, einen Überblick zum „Gesundheitszustand“ der Artenvielfalt, sprich den Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, zu gewinnen. Die gesetzliche Grundlage ist § 39 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg.
Online-Tool unterstützt Überwachung und Dokumentation zum Zustand von Populationen
Seit Beginn des Arten- und Biotopschutzprogramms Baden-Württembergs (ASP) in den 1990er Jahren wurden 9.324 (Stand 15.04.2024) Populationen hochgradig gefährdeter Arten auf einer Fläche von rund 125.000 Hektar dokumentiert. Beachtlich ist, dass davon nur ein Fünftel der Fläche innerhalb von Naturschutzgebieten liegt. Dies verdeutlicht, dass seltene Arten auch außerhalb von Naturschutzgebieten vorkommen. Eine an das Vorkommen der Art angepasste Bewirtschaftung kann diese Populationen erhalten. Die Dokumentation von erfassten Arten erfolgt über das eigens dafür entwickelte Programm ASP-Online, in dem auch die Umsetzung spezieller Artenschutz-Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden eingetragen wird.
Gemeinsam für den Artenschutz
Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms Baden-Württembergs wird ermittelt, in welchem Zustand sich Populationen bestimmter Arten befinden, welche Veränderungen zu verzeichnen sind, warum die Art in ihrem Bestand gefährdet ist und wie ihr geholfen werden kann. Landesweit sind hierfür viele Akteure am Werk: Behörden aus Naturschutz und anderen Fachbereichen, Naturkundemuseen, Hochschulen, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie Artenexpertinnen und Artenexperten arbeiten eng zusammen. Nicht zuletzt tragen Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sowie Bewirtschaftende von Flächen wesentlich zur Umsetzung von Maßnahmen bei.
Lebensraumschutz ist Artenschutz
Der Schutz von Lebensräumen ist der Schlüssel zum Erfolg: Um Arten zu schützen, müssen Gebiete erhalten und neu entwickelt werden, in denen sie leben, sich zurückziehen oder in denen sie sich weiter in andere Gebiete ausbreiten können (Biotopverbund). Jede Art hat eigene Ansprüche an die Umwelt, um sich gut entwickeln zu können. Oft können durch verbesserte Bedingungen des Lebensraums für eine bestimmte Art, der sogenannten Schirm- oder Zielart (je nach Zielausrichtung der Schutzmaßnahme), auch andere Arten profitieren.