Mit der landesweiten Artenschutzoffensive werden konkrete Verbesserungen vor Ort insbesondere für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien umgesetzt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Artenschutzoffensive möglichst schnell wirksam ist. Doppelstrukturen sollen durch Andocken an bereits bestehende Programme vermieden werden. Synergien sollen, wo möglich, optimal genutzt werden.
Das Land visiert vorrangig die Umsetzung von größeren Projekten an, aber auch viele kleinere Projekte können über die Artenschutzoffensive realisiert werden.
Die Naturschutzverbände werden bei der Umsetzung einbezogen und können sich mit eigenen Anträgen aktiv einbringen.
Derzeit gibt es bereits erste Projekte der Regierungspräsidien, beispielsweise zu Kiebitz, Rebhuhn und Feldlerche, die aktuell weiter ausgebaut und konkretisiert werden.
Die landesweite Artenschutzoffensive besteht im Wesentlichen aus drei Säulen:
- Artenhilfsprogramm (AHP) zur gezielten Stützung der vom Ausbau der Erneuerbaren Energien betroffenen Arten (vor allem Vögel, Fledermäuse)
- Landesweites Feldvogelschutz-Programm (LFP) inklusive Bodenbrüterschutz.
- Landesweites Amphibienschutz-Programm (LAP) mit dem Auftakt „Feuerwehrprogramm Amphibien – 220 Gewässer“, bei dem als Sofortmaßnahme zum Amphibienschutz rund 220 Gewässer saniert und amphibiengerecht gestaltet werden. Das Programm wird in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden umgesetzt.
Acht zusätzliche Personalstellen innerhalb der Naturschutzverwaltung sollen eine erfolgreiche Umsetzung sicherstellen. Maßnahmendurchführung und -flächen sollen langfristig gesichert werden.
Identifizierung von Schwerpunkt-Räumen für die Artenschutzoffensive
Im Rahmen des Fachbeitrags Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie wurden landesweit bedeutsame Schwerpunktvorkommen für ausgewählte windenergiesensible Arten abgegrenzt (siehe dort Kapitel 3). Diese Schwerpunktvorkommen führen, je nach Anzahl und Sensitivität der dort bekannten Artvorkommen, zu einer Einteilung in die drei Flächenkategorien A, B und den verbleibenden Flächen. Diese Flächenkategorisierung wurde mit weiteren biologischen Parametern (Kulisse und Potentialanalyse Feldvogelschutz, Natura-2000-Kulisse, Habitatmodelle zu Fledermäusen, Amphibienvorkommen, Biotopverbund, Modelllandschaften etc.) verschnitten, um Schwerpunkt-Räume zu identifizieren, in denen im Rahmen der Artenschutzoffensive ein hohes Aufwertungspotential besteht. Das Aufwertungspotential ist dort größer, wo ein hoher Anteil der Kreisfläche durch Natura-2000 Flächen, Biotopverbundstrukturen oder Amphibienvorkommen belegt ist und gleichzeitig Schwerpunktvorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten und störungsempfindlicher Fledermausarten bekannt sind.
Ziel ist, in den Schwerpunkt-Räumen durch geeignete Maßnahmen
- die negativen Auswirkungen auf die betrachteten Arten, aufzufangen.
- den günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Arten, mindestens für Baden-Württemberg zu sichern oder wiederherzustellen.
- besonders gefährdeten Fokusarten in ihrem Lebensraum zu schützen und zu erhalten.
Identifizierung von Fokusarten und geeigneten Maßnahmen
Mit der Identifizierung von Fokusarten und geeigneten Maßnahmen der drei Säulen der Artenschutzoffensive (vor allem Vögel, Fledermäuse, Amphibien) werden folgende Ziele verfolgt:
- Umsetzung des aktuellen Koalitionsvertrags: „Zum Schutz bedrohter Feld- und Wiesenvögel ist ein Bodenbrüter-Programm aufzulegen“
- Bestände hochbedrohter Feldvogelarten müssen schnellstmöglich durch gezielte Maßnahmen gestützt werden (hier Synergien mit dem Artenschutzprogramm)
- Umsetzung von landesweit möglichst vielen geeigneten Maßnahmen im Bereich bestehender Vorkommen, aber auch Entwicklungsmaßnahmen in unbesiedelten Gebieten (z.B. Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche)
Berücksichtigung von Synergien
In verschiedenen bestehenden Arten- und Flächenschutzprogrammen, wie beispielsweise im Biotopverbund oder im landesweiten Artenschutzprogramm, sind bereits Maßnahmen im Sinne der Artenschutzoffensive definiert. Die sich hier bietenden Synergien sollen identifiziert und genutzt werden (zum Beispiel im Rahmen des landesweiten Amphibienschutzkonzepts – derzeit in Erstellung, Biotopverbundplanung, Moorschutzstrategie, nationales Artenhilfsprogramm, NATURA 2000, Pledges-Prozess).