Flächen- & Artenschutz
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Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei halten will, muss dies melden. Eine Genehmigung wird benötigt für den Verkauf und Erwerb von geschützten Tier- und Pflanzenarten oder Bestandteilen dieser, wie Hölzer, Felle oder Korallen. Dies kann über das kostenlose Online-Meldeportal zum Artenschutz (MelBA-online) geschehen.
Hier finden Sie Informationsmaterialien des Projektes „Artenschutz am Haus“. Das Projekt beschränkte sich auf den Schutz von Tierarten und hatte insbesondere gebäudebewohnende Arten im Fokus. Neben der Beratung von beispielsweise Bauherren und Architektinnen wurde auch an der Weiterentwicklung dämmmitteloptimierter Nisthilfen für Gebäudebrüter geforscht.