Flächen- & Artenschutz
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Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar und sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Informationen zu diesen schützenswerten Biotopen finden Sie auf dem Streuobstportal des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Der Bienenweidekatalog gibt wertvolle Anregungen bei der Garten- und Landschaftsgestaltung mit Blütenpflanzen. Es wurden Pflanzenarten zusammengestellt, die als Futterpflanzen für Honigbienen und Wildbienen besonders geeignet sind. Der Katalog wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und der Universität Hohenheim erstellt.
Das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) besitzt das weltweit stärkste Pollenallergen. Dadurch können beim Menschen allergische Erkrankungen hervorgerufen werden. Diese nicht einheimische Pflanzenart breitet sich in den letzten Jahren verstärkt aus. Sie könnte deshalb auch im Hinblick auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt Probleme verursachen. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg stellt zum Schutz der Bevölkerung Nachweiskarten bereit und hat ein Meldesystem aufgebaut.
Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei halten will, muss dies melden. Eine Genehmigung wird benötigt für den Verkauf und Erwerb von geschützten Tier- und Pflanzenarten oder Bestandteilen dieser, wie Hölzer, Felle oder Korallen. Dies kann über das kostenlose Online-Meldeportal zum Artenschutz (MelBA-online) geschehen.
Hier finden Sie Informationsmaterialien des Projektes „Artenschutz am Haus“. Das Projekt beschränkte sich auf den Schutz von Tierarten und hatte insbesondere gebäudebewohnende Arten im Fokus. Neben der Beratung von beispielsweise Bauherren und Architektinnen wurde auch an der Weiterentwicklung dämmmitteloptimierter Nisthilfen für Gebäudebrüter geforscht.





