Erklärung zur Barriere-Freiheit
Leichte Sprache 28.03.2025
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Informationen in Leichter Sprache
Die Internet-Seite ist vom Ministerium für Umwelt,
Klima und Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg.
Mi-nis-teri-um ist ein anderes Wort für ein Amt.
Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel: für Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen die Infos bekommen können.
Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Umwelt-Portal Baden-Württemberg
soll auch barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.
Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Die Erklärung gilt nur für die Internet-Seite
Umwelt-Portal Baden-Württemberg:
umweltportal.baden-wuerttemberg.de







1. Ist die Seite nach Gesetz?
Nein.
Unsere Seite ist noch nicht nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Das heißt: Die Seite ist nicht barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.
Es gibt Karten, die schwer zu lesen sind.
Es gibt Formulare, die nicht barriere-frei sind.
Wichtig:
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Es gibt Infos in Leichter Sprache.
Für Menschen, die schlecht lesen können.
Oder wenig Deutsch verstehen. - Es gibt Videos in Gebärden-Sprache.
Das ist eine Sprache mit den Händen. - Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
Damit Sie Infos und Hilfen finden können.
Wir arbeiten weiter an unserer Seite.
Damit alle unsere Seite besser benutzen können.




2. Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung ist vom 6. September 2022.
Die Firma WEB for ALL hat unsere Internet-Seite geprüft.
Das spricht man so: Wäb for Ohl.
Sie hat die Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben.
Hier können Sie das Gesetz dazu lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2
Die Erklärung wurde am 1. August 2024 geprüft.


3. Kontakt
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.
Dann melden Sie sich bei uns:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energie-Wirtschaft
Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail: poststelle@um.bwl.de



4. Hilfe bei Fragen und Problemen
Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
Mehr Infos stehen unter: 3. Kontakt.
Sie haben das Umwelt-Ministerium informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Intranet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich das Umwelt-Ministerium bei Ihnen melden.
Dazu hat es 4 Wochen Zeit.
Das steht im Gesetz.
Das Umwelt-Ministerium hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit beschweren.
Die Abkürzung dafür ist: LZ-BARR.
Das macht die Schlichtungs-Stelle:
Vielleicht gibt es einen Streit über eine Barriere auf
einer Internet-Seite.
Zum Beispiel auf der Intranet-Seite vom Umwelt-Ministerium.
Die Schlichtungs-Stelle bietet Beratung für:
- Menschen mit Behinderung
- Vereine
- Ämter und Behörden.
Die Menschen mit Behinderung, die Vereine und
die Ämter und Behörden müssen in Baden-Württemberg sein.
Die Schlichtungs-Stelle spricht auch mit den Verantwortlichen
für eine Internet-Seite.
Zum Beispiel mit dem Umwelt-Ministerium.
Gemeinsam mit allen Beteiligten sucht die Schlichtungs-Stelle
eine Lösung.
Das nennt man auch: schlichten.
Soll die Schlichtungs-Stelle Ihren Streit wegen einer
Barriere schlichten?
Dann können Sie einen Antrag auf ein
Schlichtungs-Verfahren stellen.
Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.


So können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren:
Landes-Zentrum Barrierefreiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Das ist die Telefon-Nummer: 0711 123 393 75
Das ist die E-Mail-Adresse: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Das ist die Internet-Adresse: Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Klicken Sie auf die Internet-Adresse.
Sie kommen dann zu der Internet-Seite vom LZ-BARR.


In bestimmten Fällen können Sie auch klagen.
Klagen bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.
Das können Sie aber nicht alleine machen.
Dafür müssen Sie einen Verein oder einen
Verband finden.
Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein klagt dann vor Gericht.
Das schwere Wort dafür ist: Verbands-Klage.

Rechte an Text und Bild
Text: Atelier Leichte Sprache; Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache der Samariterstiftung
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.