Erklärung zur Barriere-Freiheit

Leichte Sprache 02.05.2023

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache

Die Internet-Seite ist vom Ministerium für Umwelt,
Klima und Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg.

Mi-nis-teri-um ist ein anderes Wort für ein Amt.

Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel: für Menschen mit Behinderungen.
Alle Menschen sollen die Infos bekommen können.

Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Umwelt-Portal Baden-Württemberg
soll auch barriere-frei sein.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.

Die Erklärung gilt nur für die Internet-Seite
Umwelt-Portal Baden-Württemberg:
umweltportal.baden-wuerttemberg.de

1. Ist die Seite nach Gesetz?

Nein.
Unsere Seite ist noch nicht nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Das heißt: Die Seite ist nicht barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse auf unserer Seite.
Wir erfüllen noch nicht alle Regeln.

Wichtig:
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
    Für Menschen, die schlecht lesen können.
    Oder wenig Deutsch verstehen.
  • Es gibt Videos in Gebärden-Sprache.
    Das ist eine Sprache mit den Händen.
  • Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
    Damit Sie Infos und Hilfen finden können.

Wir arbeiten weiter an unserer Seite.
Damit alle unsere Seite besser benutzen können.

2. Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Erklärung ist vom 6. September 2022.

Die Firma WEB for ALL hat unsere Internet-Seite geprüft.
Das spricht man so: Wäb for Ohl.
Sie hat die Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben.

Hier können Sie das Gesetz dazu lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2

3. Kontakt

Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?

Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

Dann melden Sie sich bei uns:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energie-Wirtschaft
Baden-Württemberg

Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: 07 11 - 12 60

E-Mail: poststelle@um.bwl.de

4. Hilfe bei Fragen und Problemen

Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Telefon: 07 11 - 12 60
E-Mail: poststelle@um.bwl.de

Mehr Infos stehen unter: 3. Kontakt.

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt: Simone Fischer.

Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie keine Antwort vom Amt bekommen.

Wichtig:
Das Amt muss in einer bestimmten Zeit antworten.

Hier finden Sie die Frist,
bis wann das Amt antworten muss:
L-BGG-DVO: Paragraf 8, Satz 1

Hier können Sie die Gesetze lesen:
L-BGG: Paragraf 14, Absatz 2, Satz 2
L-BGG: Paragraf 15, Absatz 3, Satz 2

Kontakt:
Landes-Behinderten-Beauftragte
Simone Fischer

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 07 11 – 27 93 36 0

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können klagen.

Zum Beispiel:
Wenn das Amt sich nicht an das Gesetz hält.
Wenn die Internet-Seite nicht barriere-frei ist.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4

Rechte an Text und Bild

Text: Atelier Leichte Sprache

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.